Hallo Forum,
nach einem Hagelschaden wird bei mir gemäß Wiederbeschaffungswert - Restwert abgerechnet.
Als Wiederbeschaffungswert wurden vom DEKRA-Gutachter 2000€ ermittelt für:
Golf IV TDI 1.9 Variant, ca. 250000km, Erstzulassung 12/2000, silber, leichter Streifschaden am Kotflügel, ansonsten tip-top.
Muss ich mich damit zufrieden geben? Ich finde auf den eingängigen Foren einige vergleichbare Fzg, jedoch nicht für den Preis! Ist das OK so? Welche Möglichkeiten stehen mir offen?
Viele Grüße und Danke
Markus
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