Folgener Sachverhalt:
Hauptsuchung wurde vorgezogen. Auto hat nicht bestanden. Nun soll es verkauft werden. Ist man verpflichtet den neue nicht bestandenen Tüv Bericht vorzulegen oder kann das Fahrzeug aus rechtlicher Sicht noch mit dem 2 monatigen gültigen Tüv Bericht verkauft werden? Mit dem neuen Tüv Bericht ist das Auto ja weniger Wert als mit dem noch 2 Monate günstigen. Muss ich einen potenziellen Käufer über den nichtbestandenen Tüv Versuch informiereb?
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